Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 17. Mai 2026, Kirche Rein nach dem Gottesdienst von 09.30 Uhr
An der Kirchgemeindeversammlung dürfen alle Mitglieder unserer Kirchgemeinde ab 16 Jahren wählen und abstimmen. An der Frühlingsversammlung wird wie jedes Jahr über die Rechnung des vergangenen Jahres abgestimmt.
In der Gemeindebeilage finden Sie ab Seite 4-8 die Traktandenliste und alle wichtigen Informationen. Die Rechnung können ab dem 1. Mai 2026 im Büro zu den offiziellen Büroöffnungszeiten eingesehen werden; oder nach Absprache.
Referendum
Gegen die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann ein Begehren um nochmalige Beratung und Beschlussfassung anlässlich der nächsten ordentlichen oder ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung gestellt werden. Dieses muss innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntgabe der Beschlüsse (unter www.refbrugg.ch) gestellt werden. Das Vorgehen richtet sich nach §§ 146 bzw. 152 und 154 (Referendum) der Kirchenordnung.