Erste Schritte
Bei einem Todesfall wenden Sie sich zuerst an das Zivilstandsamt der Gemeinde, in der die verstorbene Person gewohnt hat. Es ist für den Friedhof und die Bestattung zuständig und klärt mit Ihnen u.a. die Art der Bestattung und die dafür nötigen Schritte.
In Absprache mit dem zuständigen Pfarrer wird hier auch oft der Termin der Abdankungsfeier festgelegt. Zuständig ist die Pfarrperson, die zum Zeitpunkt der Abdankung Amtswoche hat.
In der Kirchgemeinde Rein finden die Abdankungen gewöhnlich vormittags (Montag-Freitag) um 11 Uhr statt. Die Bestattung kann davor oder danach erfolgen und wird im Gespräch mit der Pfarrperson festgelegt.
Kontaktadressen Zivilstandsamt unserer Gemeinden
Brugg
Regionales Zivilstandsamt Brugg
Kornhaus
Untere Hofstatt 4 / Postfach
5201 Brugg
Tel. 056 448 90 90
Remigen
Gemeindehaus
Hintertrottenstrasse 7
5236 Remigen
Tel. 056 297 82 82
Rüfenach
Gemeindehaus
Reinerstrasse 25
5235 Rüfenach
Tel. 056 297 86 00
Untersiggenthal
Gemeindekanzlei
Kornfeldweg 2
5417 Untersiggenthal
Tel. 056 298 01 00
Villigen
Gemeindekanzlei
Schulstrasse 2
5234 Villigen
Tel. 056 297 89 89
Würenlingen
Bestattungsamt
Dorfstrasse 13
5303 Würenlingen
Tel. 056 297 15 20