Kurzprotokoll
Kirchgemeindeversammlung vom 17. November 2024
Lotti Härdi,
Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
- Das Protokoll vom 26. Mai 2024 genehmigt.
- Das Budget 2025 genehmigt.
- Die Wahlen neuer Kirchenpflegemitglieder verschoben auf die nächste KGV im Mai 2025
(Es haben sich zwei Kandidaten gemeldet, die Interesse zeigen, benötigen aber noch eine Bedenkzeit.)
Gestützt auf den §42 der Kirchenordnung unterstehen die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung dem fakultativen Referendum. Dieses muss durch 20 Stimmberechtigte innert 10 Tagen seit Beschlussfassung bei der Kirchenpflege schriftlich angemeldet werden. Es ist zustande gekommen, wenn es innert 30 Tagen nach der Kirchgemeindeversammlung von mindestens 10% der Stimmberechtigten unterzeichnet und eingereicht wird.
Die Kirchenpflege